Wenn Sie zum Beispiel als Verband oder Gemeinde im Spitzen- und Leistungssport engagiert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.
Sie können als Einrichtung, welche den Spitzen- und Leistungssport unterstützt, eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten.
Die Förderung dient nicht nur der Unterstützung von Athletinnen und Athleten auf ihrem Weg zu nationalen und internationalen Erfolgen, sondern auch der Förderung eines gesunden und aktiven Lebensstils in der Bevölkerung. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Ihre Infrastruktur und Ihre Projekte trägt das Land Schleswig-Holstein zur Stärkung des Sports bei, unterstützt Talente und ermöglicht eine breite Teilnahme am sportlichen Leben.
Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Mindestfördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34
Falls Sie eine Förderung für Maßnahmen beantragen, deren Realisierung im Rahmen alternativer Finanzierungsmodelle erfolgt:
Falls Sie als Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein eine Förderung beantragen wollen
Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen
Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens des Leistungs- und Spitzensports gestellt sein.
Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)
Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)
Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.
Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.
Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html