Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Um am "Begleiteten Fahren ab 17" teilzunehmen, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
§ 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 48a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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Frau Cornelia Proplesch
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