Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.  


Beschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Kurztext

  • für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb EU und des EWR braucht man einen internationalen Führerschein, um die vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen
  • der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher nur in Verbindung mit diesem gültig

Regionale Hinweise

Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:

+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de

Terminreservierung

In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.

Es besteht die Möglichkeit, formlos und schriftlich per Vollmacht, den Führerschein für den Ehepartner / eine weitere Person zu beantragen.



Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.



Fristen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.



Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr



Regionale Hinweise

  • Für die Erteilung des Internationalen Führerscheins werden Gebühren in Höhe von 14,50 Euro erhoben.
  • Falls ein alter Führerschein (graues und rosa Führerscheinmuster) in einen EU-Kartenführerschein umgewandelt werden muss, fallen zusätzlich 24,00 Euro Gebühren an.
  • Sollte auch noch eine Express-Bestellung des EU-Kartenführerscheins gewünscht werden, fallen hierfür weitere 35,00 Euro an Gebühren an.



erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)


Regionale Hinweise

Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Reisepass vorgelegt wird. Es ist zwingend ein gültiger EU-Kartenführerschein vorzulegen (falls dieser nicht vorhanden ist, ist dieser zeitgleich zu beantragen).

Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.




Rechtsgrundlage

§ 25a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 25 b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)




Formulare


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
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24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr

Tel.: +49 4331 202-1286
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein