Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt sind und die Schädigungsfolgen anerkannt wurden, können Sie Hilfsmittel erhalten, wie zum Beispiel Körperersatzstücke oder orthopädische Hilfsmittel. Näheres erfahren Sie hier.
Sie können für anerkannte Schädigungsfolgen Hilfsmittel erhalten. Hilfsmittel sind alle ärztlich verordneten Gebrauchsgegenstände, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen. Dazu gehören insbesondere Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel (zum Beispiel Rollatoren). Zahnersatz gilt nicht als Hilfsmittel.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Zuständig: Träger des sozialen Entschädigungsrechts
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen haben. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Der Antrag ist kostenlos.
§ 46 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)
§ 143 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel.: +49 451 14060
Fax: +49 451 1406499
E-Mail: post.hl@lasg.landsh.de