Wenn Sie eine Ablehnung für die Weiterbildung an einer Fachschule erhalten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderzulassung beantragen.
Wenn Ihre Bewerbung für eine Weiterbildung an einer Fachschule in den Fachbereichen Gestaltung, Technik, Wirtschaft oder Sozialwesen abgelehnt wurde, haben Sie die Möglichkeit, eine Sonderzulassung zu beantragen.
Mit dieser Sonderzulassung können Sie einen Platz an der Fachschule erhalten, auch wenn Sie die regulären Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Den Antrag auf Sonderzulassung zur Weiterbildung an der Fachschule können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.
Für das aktuelle Schuljahr endet die Frist an den Schulen in der Regel Ende Februar.
Es fallen keine Kosten an.
§ 8 Absatz 5 Fachschulverordnung (FSVO)
§ 11 Absatz 7 Fachschulverordnung (FSVO)
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel.: 0431 9889786
E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html