Sonderzulassung zur Weiterbildung an der Fachschule beantragen

Wenn Sie eine Ablehnung für die Weiterbildung an einer Fachschule erhalten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderzulassung beantragen.  


Beschreibung

Wenn Ihre Bewerbung für eine Weiterbildung an einer Fachschule in den Fachbereichen Gestaltung, Technik, Wirtschaft oder Sozialwesen abgelehnt wurde, haben Sie die Möglichkeit, eine Sonderzulassung zu beantragen.

Mit dieser Sonderzulassung können Sie einen Platz an der Fachschule erhalten, auch wenn Sie die regulären Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.

Kurztext

  • Sonderzulassung für Weiterbildung nach Ablehnung möglich
  • Betrifft die Fachbereiche Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Sozialwesen
  • Antrag erforderlich


Zuständigkeit

Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)



Fristen

Den Antrag auf Sonderzulassung zur Weiterbildung an der Fachschule können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.

  • Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung - entweder die Sonderzulassung oder eine Ablehnung.
  • Bei positiver Entscheidung dürfen Sie an der Fachschule Ihre Weiterbildung aufnehmen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
  • Sie weisen eine besondere Eignung für den angestrebten Weiterbildungsgang nach.
  • Sie haben eine einschlägige Berufsausbildung oder vergleichbare Berufserfahrung vorzuweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für das aktuelle Schuljahr endet die Frist an den Schulen in der Regel Ende Februar.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis(se) (beglaubigte Kopie)
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
  • Praxisnachweise wie zum Beispiel Arbeitszeugnisse
  • Falls vorhanden: Zertifikate von Fortbildungen oder Qualifikationen



Rechtsgrundlage

§ 8 Absatz 5 Fachschulverordnung (FSVO)

§ 11 Absatz 7 Fachschulverordnung (FSVO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Ansprechpartner

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung
Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Tel.: 0431 9889786
E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein