Wenn Sie an einer Externenprüfung an der Berufsfachschule III teilnehmen möchten, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Externenprüfung an einer Berufsfachschule III ermöglicht es Ihnen, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne die reguläre schulische Ausbildung zu machen. Die Zulassung zu dieser Prüfung müssen Sie beantragen.
Die Berufsfachschule III ist eine Einrichtung, an der Sie je nach Bildungsgang innerhalb von zwei oder drei Jahren eine staatlich anerkannte schulische Berufsausbildung erwerben können. Die Ausbildung erfolgt ausschließlich in der Schule. Angeboten werden die Fachrichtungen Bautechnik, Chemie, Design, Elektrotechnik, Energietechnik, Gestaltungstechnik, Informationstechnik, Pharmazie, Physik, Schiffsbetriebstechnik, Sozialpädagogik, Sozialwesen, Sport sowie Wirtschaft.
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.
Die Prüfung findet einmal jährlich am Ende des Schuljahres statt. Die Zulassung zur Externenprüfung muss bis zum 30. September für die Prüfung im darauffolgenden Kalenderjahr beantragt werden.
Es fallen keine Kosten an.
§ 60 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 61 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§62 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 63 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 64 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 1 Berufsfachschulverordnung (BFSVO)
§ 2 Berufsfachschulverordnung (BFSVO)
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel.: 0431 9889786
E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de
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