Wenn Sie den Berufsabschluss als staatlich anerkannte Heilpädagogin oder als staatlich anerkannter Heilpädagoge über eine Externenprüfung erwerben möchten, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Mit der Externenprüfung können Sie den staatlich anerkannten Abschluss als Heilpädagogin oder Heilpädagoge an der Fachschule der Fachrichtung Heilpädagogik erwerben, ohne eine reguläre Ausbildung absolviert zu haben.
Um an der Externenprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Zulassung stellen. Die Prüfung stellt sicher, dass Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen des Berufsbildes entsprechen.
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Die Prüfung findet einmal jährlich am Ende des Schuljahres statt. Die Zulassung zur Externenprüfung muss bis zum 30. September für die Prüfung im darauffolgenden Kalenderjahr beantragt werden.
Vollständiger tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufswegs
Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
Falls der Schulabschluss im Ausland erworben wurde: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf Niveau B2
Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Abschluss einer Berufsausbildung und Abschlusszeugnis der Berufsschule (falls vorhanden)
Arbeitszeugnisse über eine hauptberufliche Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung
Angaben zur Art der Tätigkeit, Dauer und wöchentlichem Beschäftigungsumfang
Kopie des Personalausweises oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Erweitertes Führungszeugnis
Nachweis über Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Nachweis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
Erklärung oder Nachweis über die Prüfungsvorbereitung
Vorschlag oder Bescheinigung der Einrichtung für das vorgeschriebene Praktikum
Angaben zur Anleiterin oder zum Anleiter und deren beruflicher Qualifikation
Erklärung, dass Sie die Prüfung nicht bereits zweimal erfolglos abgelegt haben
§ 60 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 61 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 62 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 63 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 64 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 65 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 11 Fachschulverordnung (FSVO)
§ 12 Fachschulverordnung (FSVO)
§ 15 Fachschulverordnung (FSVO)
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung
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24103 Kiel
Tel.: 0431 9889786
E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de
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