ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beantragen
Wenn Sie während Ihrer Pilotenausbildung in die Ausbildungsorganisation (ATO) wechseln möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese beantragen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt.
Beschreibung
Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
Kurztext
- Wechsel der Ausbildungsorganisation (ATO) während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal
- notwendig: individuelles Ausbildungsprogramm genehmigt durch LBA
- Auszubildende im Bereich Luftfahrtpersonal können Genehmigungen für Schulwechsel beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen
-
Vertretung durch ATO oder Dritte mit Vollmacht möglich
Fristen
Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder per Fax:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
-
Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
Voraussetzungen
- Sie wechseln während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsorganisation (ATO).
-
Die neue ATO muss ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen.
erforderliche Unterlagen
- bei Vertretung: Vollmacht
- Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
- Ausbildungsprogramm
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
- aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der bisherigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
-
Ausbildungsnachweise der Ausbildung an der bisherigen ATO
Rechtsgrundlage
Verordnung (Europäische Union) Nummer 1178/2011 der Kommission der Europäischen Union, Anlage 3 zur Teil FCL, Absatz 2
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) - Anlage Gebührenverzeichnis
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de