Sie können sich von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten befreien lassen, wenn Sie eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit einer gültigen Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung besitzen.
Um erstmalig eine Verkehrspilotenlizenz nach den Regularien der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu erwerben, müssen Sie dafür eine Ausbildung bei einer Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) mit einem individuellen Ausbildungsprogramm absolvieren, das vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt wurde.
Sie können sich jedoch von der vorgeschriebenen Pflicht befreien lassen, eine theoretische und praktische Ausbildung zu absolvieren, wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung sind. ICAO steht dabei für International Civil Aviation Organization und ATPL für Airline Transport Pilot Licence.
Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim LBA beantragen.
Die Genehmigung für die Ausbildungsbefreiung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per Post oder per Fax:
Delegierte Verordnung 2020/723 der Kommission der Europäischen Union, Artikel 3 Buchstabe c)
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) - Anlage Gebührenverzeichnis
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
Postanschrift
38144 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-4100
Fax: +49 531 2355-4197
E-Mail: ato@lba.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_L/L1/L1_node.html