Wenn Sie eine Erlaubnis zur Teilnahme am legalen Betäubungsmittelverkehr besitzen, müssen Sie den Umfang Ihres Betäubungsmittelverkehrs regelmäßig melden.
Wenn Sie eine Erlaubnis besitzen, um am legalen Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen, müssen Sie zweimal pro Jahr den Umfang Ihres Betäubungsmittelverkehrs beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. In der Meldung müssen Sie unter anderem getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge melden, die
Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, dann müssen Sie nur einmal im Jahr Meldung erstatten. Dazu melden Sie getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge, die Sie beim Anbau je Anbaufläche gewonnen haben.
Sie sind meldepflichtig, solange Ihre Erlaubnis gültig ist beziehungsweise im jeweiligen Meldezeitraum gültig war. Auch wenn Sie trotz gültiger Erlaubnis nicht am Betäubungsmittelverkehr teilgenommen haben und keine Bestände aufweisen, müssen Sie dies in einer sogenannten Fehlanzeige melden.
Wenn Ihre Erlaubnis abläuft oder Sie darauf verzichten, müssen Sie eine Abschlussmeldung einreichen.
War eine Meldung fehlerhaft, können Sie eine Korrekturmeldung einreichen, um Ihre Angaben zu berichtigen.
Sie können die Meldung für den legalen Betäubungsmittelverkehr online oder per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.
Meldung online einreichen:
Meldung per Post einreichen:
Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben nachreichen oder Ihre Meldung korrigieren müssen.
Sie müssen die Meldung für das vergangene Kalenderhalbjahr jeweils bis zum 31.01. beziehungsweise 31.07. einreichen. Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, müssen Sie die Meldung für das vergangene Kalenderjahr bis zum 31.01.einreichen.
Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Es fallen keine Kosten an.
§ 18 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle, Fachgebiet 83
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 99307-0
Fax: +49 228 99307-5207
E-Mail: btm@bfarm.de
Web: www.bfarm.de/SiteGlobals/Forms/Kontakt/DE/Kontakt_Seite_1_Formular.html