Eine Apostille ist eine bestimmte Form der Beglaubigung (Beispiel: Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift auf einer Urkunde) .
Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt.
Beglaubigt wird
Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung oder Apostille:
In Schleswig-Holstein richtet sich die Zuständigkeit nach der Herkunft der Urkunde. Im Einzelnen zuständig ist:
Die ausgestellten Apostillen/Beglaubigungen verlieren automatisch ihre Gültigkeit, wenn die Urkunden nicht mehr gültig sind. Dies kann unter anderem bei Meldebescheinigungen oder Ehefähigkeitszeugnissen der Fall sein. Wie aktuell die Urkunden sein müssen, erfahren die Antragsteller/innen bei der konsularischen Vertretung des jeweiligen Staates.
Beglaubigungen werden zumeist sehr kurzfristig benötigt. Gerade dann sollten Sie die Vollständigkeit und Beglaubigungsfähigkeit Ihrer Unterlagen vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle abstimmen, damit unnötiger Zeit- und Wegeaufwand vermieden wird.
Weitere Informationen zur Beglaubigung von Urkunden und Apostillen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (AA) erfahren Sie, welche Länder im Einzelnen dem Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind.
Beglaubigung von öffentlichen Urkunden
AA - Internationaler Urkundenverkehr ("Haager Apostille")
Kreis Rendsburg-Eckernförde
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Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
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Postanschrift
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