Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse können in Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Sie können für Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss eine Anerkennung und Bewertung durch die zuständige Behörde des Landes beantragen, in dem sie wohnen, wenn Sie bisher bei keiner anderen Behörde in Deutschland einen solchen Antrag gestellt haben. Der Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsabschlüssen liegen verschiedene Rechtsgrundlagen zugrunde. Beispiele sind:
An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Für die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses können Gebühren anfallen. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Kammer.
Die Anerkennung der Berufsabschlüsse von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (zum Beispiel Spätaussiedler) sind kostenfrei, soweit die Beantragung innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des ständigen Aufenthaltes in Deutschland erfolgt.
Alle eingereichten Kopien müssen amtlich beglaubigt sein. Die Beglaubigung der Kopien kann durch jede offizielle (siegelführende) Dienststelle (zum Beispiel Meldestellen, Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Schulen) erfolgen. Reichen Sie keine Originalunterlagen ein.
Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Beruf. Alle für Ihren Fall relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anerkennungs-Finder unter „Gesetzliche Grundlagen“.
Lassen Sie sich einen „europass Mobilität“ ausstellen. In dem Pass werden alle im Ausland erworbenen Qualifikationen dokumentiert.
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse / Berufsabschlüsse / Berufsqualifiaktionen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der IHK.
BMBF - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation
IHK - Informationen zu im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel.: +49 431 57935-10
Fax: +49 431 57935-20
E-Mail: info@aksh-kiel.de
Web: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Postanschrift
Postfach: 1738
24907 Flensburg
Tel.: 0049461 866-0
Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info@hwk-flensburg.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek@kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 9453-0
Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh@lksh.de
Web: www.lksh.de
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel.: +49 46 21 939-10
Fax: +49 46 21 939-126
E-Mail: info@notk-sh.de
Web: www.notk-sh.de
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Tel.: +49 46 21 9391-0
Fax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info@rak-sh.de
Web: www.rak-sh.de
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Postanschrift
24040 Kiel
Tel.: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info@stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de