Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.  


Beschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals als Fahrzeugschein bezeichnet. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer bei jeder Fahrt mitführen.

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, müssen Sie im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben.

Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen das Dokument persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Kurztext

  • Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • ein Ersatzdokument muss beantragt werden bei
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit
  • bei Verlust muss gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden
  • bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
  • bei Unleserlichkeit muss das Dokument bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgegeben werden
  • das Fahrzeug darf nicht genutzt werden, bis das Ersatzdokument ausgestellt ist
  • das Ersatzdokument muss persönlich beantragt werden


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.



Fristen

Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I sofort der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Finden Sie das Dokument wieder, müssen Sie es umgehend bei der Zulassungsstelle abgeben.

Bearbeitungsdauer

Liegen die erforderlichen Unterlagen und Erklärungen vollständig vor, fertigt die Zulassungsbehörde das Ersatzdokument sofort aus.



erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit eidesstattlicher Erklärung
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • bei Unleserlichkeit: aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I

gegebenenfalls:

  • bei Vertretung durch eine andere Person:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung von Ihnen in Kopie
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten



Rechtsgrundlage

§ 13 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Anlage 6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Rechtsbehelf

Widerspruch




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Quelle der Inhalte:
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