Sie möchten als Landschaftsarchitekt/in in Schleswig-Holstein tätig sein? Dann müssen Sie vor Eintragung in die Architektenliste die Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschluss beantragen.
Die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/in“ dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Schleswig-Holstein prüft und entscheidet über Ihre Eintragung in die Architektenliste.
Wer in Schleswig-Holstein als Landschaftsarchitekt/in tätig sein möchte, der muss die Eintragung in die Architektenliste beantragen. Vorab ist eine Anerkennung durch die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erforderlich.
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Den Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschlusses in Landschaftarchitektur kann gestellt werden, wenn Sie
Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.
Die Gebühr richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Hinweise:
Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG)
Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen.
Die Entscheidung wird dann überprüft. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Internetpräsenz der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
Antrag auf Eintragung in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste Schleswig-Holstein
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
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24105 Kiel
Tel.: +49 431 57065-0
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Web: www.aik-sh.de
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